Recht und Steuern
Die Investition in eine Photovoltaik-Anlage bringt zahlreiche steuerliche Vorteile mit sich.
Nach dem Kauf erhalten Sie die komplette Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstattet, außerdem genießen Sie zahlreiche lukrative Abschreibe Möglichkeiten.
Kosten, die bei der Anschaffung einer Solaranlage neben den Materialkosten entstehen – wie etwa Fahrtkosten, Reinigungs- und Sicherungsmaterial oder Dachrenovierungen – können Sie als sogenannte Betriebsausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Zusätzlich wird die Umsatzsteuer vom Finanzamt sofort zurückgezahlt. Das Finanzamt erstattet dann die Mehrwertsteuer für die Anschaffung der Solaranlage. Auch bei Wartungen und Instandhaltungsarbeiten wird zukünftig dann nur noch der Nettobetrag fällig.
Die lineare Abschreibung kann mit weiteren Abschreibe-Versionen kombiniert oder parallel genutzt werden. Mit einer cleveren und individuell abgestimmten Kombination aus mehreren Abschreibe-Varianten erzielen Sie die besten steuerlichen Vorteile. Dafür stehen Ihnen die folgenden Abschreibe-Möglichkeiten zur Verfügung:
Seit dem 1. Januar 2011 können Solaranlagen nur noch linear abgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Die Dauer der linearen Abschreibung ist für Solar- und Photovoltaikanlagen von der Finanzverwaltung auf 20 Jahre festgelegt und richtet sich nach der vorgegebenen Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern.
Ihr Steuerberater berät Sie gern.